Klassenarbeiten

Klassenarbeiten in den Klassen 3 und 4:

Anzahl der Arbeiten: nach Verordnung des Kultusministeriums: Schulbericht für GS

§ 3 Absatz 2:

Deutsch: 8 schriftliche Arbeiten,

Mathematik:  6 schriftliche Arbeiten

Nach Verordnung des Kultusministeriums:
Schulbericht für GS § 2 Absatz 3 werden am 1. Tag nach Ferien bzw. montags keine schriftlichen Arbeiten in der Grundschule geschrieben.
Am Tag darf nur eine solche Arbeit geschrieben werden.