Welche Schule für mein Kind?

Im letzten Grundschuljahr steht für Sie als Eltern vor allem eine Frage im Vordergrund: Auf welche weiterführende Schule soll ich mein Kind schicken? Für viele Eltern ist diese wichtige Weichenstellung für die Entwicklung ihres Kindes mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Eltern wie Kinder knüpfen an diese Entscheidung für die weitere Schullaufbahn Hoffnungen und Erwartungen, aber auch Misserfolgs-, Versagens- und  Überforderungsängste.

Unabhängig davon ist erfreulicherweise festzustellen, dass die meisten Eltern mit der so genannten Grundschulempfehlung einverstanden sind. Was passiert aber, wenn die Eltern anderer Meinung sind und ihr Kind zum Beispiel nicht – wie empfohlen – auf die Hauptschule, sondern gleich auf die Realschule oder das Gymnasium schicken wollen?

Hier alle Möglichkeiten:

Die Grundschulempfehlung

Dieses Votum der Schule wird verbindlich, wenn es die Eltern anerkennen. Manche Eltern sind mit der Grundschulempfehlung jedoch nicht einverstanden. Sie möchten ihrem Kind – auch für den späteren Konkurrenzkampf auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt – die vermeintlich besten Chancen eröffnen.

Doch falsche Schullaufbahnentscheidungen, die auf einer unrealistischen Einschätzung der Erfolgschancen beruhen, können zu schweren Belastungen des Kindes, zur Verminderung seiner Motivation, zu Verhaltensstörungen, ja zur Destabilisierung seiner Persönlichkeit führen. Auch die Leistungsfähigkeit der weiterführenden Schulen wird beeinträchtigt, wenn eine große Zahl an Schülerinnen und Schülern nach teilweise jahrelangen Misserfolgskarrieren die Schulform wechseln muss.

Das Aufnahmeverfahren

Im ersten Halbjahr der vierten Klasse werden die Eltern zu einem Informationsabend eingeladen. Schulleiterinnen und Schulleiter der Hauptschule oder Werkrealschule, der Realschule, des Gymnasiums und einer beruflichen Schule geben Auskunft über die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen ihrer Schulart, aber auch über die Abschlüsse und Querverbindungen zwischen den Schularten. Diese Veranstaltung findet für Sie in der GHWRS Epfenbach statt.

Sinnvoll ist es, zusätzlich den persönlichen Kontakt zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer und den anderen die Klasse unterrichtenden Lehrkräften zu suchen, um sich zu informieren und individuell beraten zu lassen. Die Klassenlehrerin kennt das Kind am besten, hat den Vergleich zu den anderen Kindern und weiß aus Erfahrung, welche weiterführende Schule der bisherigen Lernentwicklung und den Interessen des einzelnen Kindes am ehesten entspricht. Die Lehrkräfte der vierten Klasse tauschen sich regelmäßig mit den Kolleginnen und Kollegen der weiterführenden Schularten über Lernformen, Anforderungen und Übergangsprobleme aus.

Eltern-Lehrer-Kontakt

Der regelmäßige Kontakt zwischen Elternhaus und Schule während der gesamten Grundschulzeit des Kindes ist schon deshalb wichtig, weil durch das vertrauensvolle Miteinander eine echte Erziehungspartnerschaft entstehen kann. Damit wird auch vermieden, dass die Ausgabe der Grundschulempfehlung zum Tag der Überraschung wird, der hektische Aktivitäten auslöst, auf die das Kind meistens verunsichert und ängstlich reagiert.

Sind Sie sich als Eltern trotz Beratung der Lehrkraft unsicher, können Sie auch eine schulpsychologische Beratungsstelle aufsuchen, die unter anderem Schullaufbahnempfehlungen abgibt. Dies sollten die Eltern spätestens zu Beginn des vierten Schuljahres tun.

Die Klassenkonferenz berät zu Beginn des zweiten Halbjahres des vierten Schuljahres über jedes einzelne Kind. Wird das Kind für die Realschule empfohlen, so muss im so genannten Anmeldezeugnis (nicht in der Halbjahresinformation) im Durchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Note 3,0 erreicht werden. Bei einer Empfehlung für das Gymnasium muss der Notendurchschnitt in Deutsch und Mathematik mindestens 2,5 betragen. Nicht allein die Noten sind allerdings für eine Empfehlung ausschlaggebend. Berücksichtigt werden auch das Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung der Leistungen und die bisherige Entwicklung des Kindes, die erwarten lassen können, dass das Kind den Anforderungen der empfohlenen Schulart gewachsen sein wird.

Das Beratungsverfahren

Wenn Sie mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden sind, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie nehmen das Beratungsverfahren in Anspruch oder Sie melden Ihr Kind gleich zur Aufnahmeprüfung an, was Sie auch noch nach dem Beratungsverfahren machen können.

In diesem Verfahren werden mehrere Kinder von einer Beratungslehrkraft getestet, die zwei verschiedene allgemeine Begabungstests durchführt, die landesweit einheitlich festgelegt und nach den vorgegebenen Normen ausgewertet werden.

Nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern tagt die Klassenkonferenz gemeinsam mit der Beratungslehrkraft, die stimmberechtigt ist, und beschließt die „Gemeinsame Bildungsempfehlung“. Entspricht die Empfehlung den Vorstellungen der Eltern, so können sie ihr Kind an der gewünschten Schule anmelden. Ist dies nicht der Fall, können sie sich  entscheiden, ob sie ihr Kind zur Aufnahmeprüfung anmelden wollen.

Die Aufnahmeprüfung

Die Aufgaben für die Aufnahmeprüfung werden zentral vom Kultusministerium – auf der Grundlage des Bildungsplanes der vierten Grundschulklasse und unter Einbeziehung von Lehrerinnen und Lehrern aller betroffenen Schularten – gestellt. Damit werden sowohl die Voraussetzungen der abgebenden Schulart als auch die Erwartungen der aufnehmenden Schularten berücksichtigt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sollte das Kind den Durchschnitt für die gewünschte Schulart nach der schriftlichen Prüfung (3,0 für die Realschule, 2,5 für das Gymnasium) nicht erreicht haben, so wird eine mündliche Prüfung durchgeführt. Die Leistungen für die schriftliche und mündliche  Prüfung zählen je zur Hälfte. Die Prüfung eines Spechbacher Kindes findet an einer fremden Grundschule im Umkreis statt. An der Grundschule Spechbach kann nur die Aufnahmeprüfung von Kindern, die nicht an unserer Schule sind, stattfinden.

Chancen des Kindes bei der Aufnahmeprüfung

Eine Prüfung ist immer eine punktuelle Leistungsfeststellung, deren Ergebnis von Faktoren wie Prüfungsangst, fremde Umgebung, fremde Personen und Tagesform abhängt. Erfahrungsgemäß werden auch häufig Kinder zur Prüfung angemeldet, deren Anmeldezeugnis unter „ausreichend“ liegt.

Wenn Sie sich als Eltern mit dem Gedanken tragen, Ihr Kind zur Aufnahmeprüfung anzumelden, sollten Sie folgende Punkte bedenken:

  • Besteht eine realistische Chance, dass das Kind die Prüfung bestehen wird, oder ist es bezüglich der Noten von den geforderten Durchschnittswerten weit entfernt?
  • Will das Kind selbst an der Aufnahmeprüfung teilnehmen?
  • Ist es eher misserfolgsängstlich oder erfolgszuversichtlich?
  • Kann das Kind jetzt und zukünftig die geforderten Leistungen selbstständig erbringen, also ohne ständige Unterstützung oder Nachhilfe von außen?
  • Können das Kind und die Familie einen Misserfolg bei der Prüfung verkraften?

Die Prüfung am Ende des vierten Schuljahres ist keine endgültige Entscheidung, auch in der Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) sind Korrekturen der Schullaufbahn nach allen Richtungen möglich.

Die Beratungslehrerinnen und -lehrer haben in der Orientierungsstufe einen weiteren Aufgabenschwerpunkt. Ein enger Kontakt zwischen Elternhaus und Schule ist auch in der Orientierungsstufe wichtig.

Warum können nicht gleich die Eltern entscheiden?

Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihrer Erfolgsaussicht auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Das gegliederte baden-württembergische Schulwesen bietet jedem Kind eine seinen Möglichkeiten angemessene weiterführende Schulart an.

Das mehrstufige Entscheidungsverfahren, verbunden mit der Möglichkeit, die Schullaufbahn in der Orientierungsstufe zu korrigieren, gewährt ein Maximum an Zuverlässigkeit. Bei einer kindgerechten Entscheidung für eine weiterführende Schule sollte deshalb im Vordergrund aller Überlegungen die Frage stehen, welche Schulart für das Kind am besten passt und seine Talente optimal fördert.

Um künftige Überforderungen wie Unterforderungen zu vermeiden, müssen Eltern und Grundschule – das ist in diesem Zusammenhang das A und O – vertrauensvoll zusammenwirken. (aus:  Spectrum Schule – Bildungswege in Bw).