Buchausleihe – Regeln

Verleihordnung für Schulbücher

1) Die Grundschule Spechbach stellt ihren Schülern/innen für ein Schuljahr die

notwendigen Schulbücher zur Verfügung.

Die Schulbücher bleiben aber Eigentum der Grundschule Spechbach.

2) Die Bücher werden vor dem Verleih seitens der Schule auf den Zustand

geprüft.

3) Die Schüler/innen und deren Eltern überprüfen den Zustand der Bücher direkt

nach Erhalt. Beanstandungen sind dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin

direkt mitzuteilen.

4) Die Schüler/innen und die Eltern verpflichten sich, mit den ausgeliehenen

Büchern sorgsam umzugehen. Dazu gehört auch, dass das Buch mit einem

angemessenen Schutzumschlag versehen wird.

5) Die entliehenen Bücher können in der Schule verbleiben, wenn sie nicht für

die häusliche Arbeit benötigt werden.

6) Bei Beschädigungen oder Beschmutzungen, die am Ende des Schuljahres

festgestellt werden, fallen folgende Kosten für die Eltern an:

Neu, also 1. Entleiher: 100 % vom Neupreis

2. Entleiher: 50 % vom Neupreis

3. Entleiher: 25 % vom Neupreis

 

Wir legen Wert darauf, dass unsere Bücher mehrere Jahre von den Kindern genutzt werden können.

Wer dies obige Verfahren nicht anerkennen will kann die Möglichkeit des Buchhandels nutzen und die Bücher für sein Kind privat erwerben.

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