Klassenarbeiten in den Klassen 3 und 4:
Anzahl der Arbeiten: nach Verordnung des Kultusministeriums: Schulbericht für GS
§ 3 Absatz 2:
Deutsch: max. 8 schriftliche Arbeiten,
Mathematik: max. 6 schriftliche Arbeiten
Nach Verordnung des Kultusministeriums:
Schulbericht für GS § 2 Absatz 3 werden am 1. Tag nach Ferien bzw. montags keine schriftlichen Arbeiten in der Grundschule geschrieben.
Am Tag darf nur eine solche Arbeit geschrieben werden.