Kopfläuse

RHEIN-NECKAR-KREIS
LANDRATSAMT
Gesundheitsamt
Kopfläuse
Dienstgebäude:
69115 Heidelberg, Kurfürstenanlage 38-40
Bearbeiterin: Frau Kaczmarek
Telefon-Durchwahl: 06221/5221829
Telefax-Durchwahl: 06221/52291829
E-Mail: eva.kaczmarek@rhein-neckar-kreis.de
Kinder- und Jugendgesundheit
Sehr geehrte Eltern,
in der Klasse/im Kindergarten Ihres Kindes sind Kopfläuse aufgetreten, alle Eltern sind zur Mitwirkung
verpflichtet, um die weitere Verbreitung zu verhindern.
Eine Ansteckung wird nicht sofort erkannt, es krabbelt nur eine winzige Laus bei einem engen Kopf- an
Kopfkontakt über, es vergehen einige Wochen/Monate bis der Befall bemerkt wird.
Damit Sie einen Kopflausbefall bei Ihrem Kind schnellstmöglich entdecken, bitten wir Sie, die
nächsten 6 Wochen die Haare Ihrer Kinder einmal pro Woche mit dem nassen Auskämmen zu
untersuchen:
· Tragen Sie hierzu eine handelsübliche Haarpflegespülung auf. Sie erleichtert das Auskämmen
und hindert die Kopfläuse am Weglaufen, sie „kleben“ in der Masse.
· Kämmen Sie jetzt mit einem Läuse-Nissenkamm aus Plastik sorgfältig Strähne für Strähne von
der Kopfhaut bis in die Haarspitzen die Pflegespülung/Haarkur aus.
· Streichen Sie den Kamm nach jedem Durchkämmen auf einem weißen Papiertuch aus und
schauen Sie in der ausgekämmten Masse nach Larven (so groß wie ein Sandkorn) oder Läusen
(so groß wie ein Sesamkorn) evtl. mit einer Lupe.
Kontrolle 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche 5. Woche 6. Woche
Bei Kopflausbefall:
Sollten Sie Kopfläuse oder Larven finden, holen Sie bitte ein vom Umweltbundesamt und Bundesinstitut
für Risikobewertung (BfR) geprüftes und zugelassenes Mittel zur Kopflausbekämpfung. Wenden Sie die
Mittel nach Gebrauchsanweisung an und führen nach der Behandlung nochmals ein nasses Auskämmen
durch.
Das behandelte Kind kann am nächsten Tag die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Eine Ansteckungsmöglichkeit besteht dann nicht mehr.
Keines der Mittel tötet zuverlässig alle geschlossenen Eier ab, deshalb ist eine zweite Behandlung nach genau neun Tagen unbedingt durchzuführen. Ebenso wird am 5., 9., 13. und 17. Tag ein weiteres Auskämmen mit Pflegespülung und in den nächsten 4 Wochen einmal wöchentliches nasses Auskämmen, auch aller Familienmitglieder, zur Kontrolle notwendig.
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Für alle Eltern unverzüglich (innerhalb von spätestens zwei Tagen) in Kindergarten/Schule vorzulegen:
Bestätigung zur Vorlage in Schule/Kindergarten
Hiermit wird bestätigt, dass ich das Kind
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Nachname, Vorname
auf Kopflausbefall hin untersucht habe und keine Kopfläuse oder Larven gefunden wurden.
Das Kind werde ich die nächsten sechs Wochen einmal wöchentlich mit dem nassen Auskämmen
kontrollieren.
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Unterschrift Erziehungsberechtigte/r, Datum

Behandlung bei Kopflausbefall:
1.Tag
Behandlung und nass Auskämmen
5. Tag
nur nass Auskämmen
9. Tag
Behandlung und nass Auskämmen
13. Tag
nur nass Auskämmen
17. Tag
nur nass Auskämmen
4 Wochen
jede Woche 1x
Auskämmen
Wenn Sie am 5.Tag beim Auskämmen kleine „Baby-Läuse“ oder Larven finden – bitte die nächste
Behandlung auch erst am 9. Tag durchführen, von diesen kleinen Läusen geht keine Ansteckungsgefahr
aus.
Beachten Sie bitte danach, dass Läuse ihre Eier immer direkt am Haaransatz an das Haar ablegen und
das Haar pro Monat 1 cm wächst – Nissen (=leere Eihüllen) die weiter weg als 1 cm vom Haaransatz
entfernt gefunden werden, deuten auf keinen neuen Befall mit Läusen hin und erfordern keine erneute
Behandlung! Nissen drei Zentimeter entfernt von der Kopfhaut = 3 Monate alt!
Bitte informieren Sie bei einem Befall auch die Eltern von befreundeten Kindern – Kopfläuse übertragen
sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ausschließlich nur durch Krabbeln von Haar zu Haar, enger
Kopf- an Kopfkontakt ist für eine Übertragung notwendig. Kopfläuse können nicht fliegen oder springen,
benötigen 31°C Umgebungstemperatur, alle zwei bis d rei Stunden eine Blutmahlzeit und sind ohne den
Menschen nicht lebensfähig.
Kämme und Haarbürsten müssen gereinigt werden, Handtücher- und Bettwäsche kann einmal
gewaschen werden – Wasch- und Putzaktionen sind nach heutigem Wissensstand nicht mehr erforderlich.
Die Verwendung von Ölen, „natürlichen“ Shampoos, „Läuse“-Waschpulver, Einsetzen von
Umgebungssprays und auch die Anwendung von vorbeugenden Mitteln werden von uns nicht empfohlen
und sind nicht notwendig.
Vorbeugend können lange Haare zusammengebunden werden, um die Kontaktmöglichkeiten
einzuschränken.
Der festgestellte Befall mit Kopfläusen muss von den Eltern der Schule/dem Kindergarten
gemeldet werden (§ 34 Infektionsschutzgesetz).
Ein mit Kopfläusen befallenes Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.
Alle Eltern in der betroffenen Gruppe/Klasse müssen der Einrichtung umgehend schriftlich bestätigen,
dass sie eine Untersuchung ihres Kindes auf Kopflausbefall durchgeführt haben und dass ihr Kind frei von
Kopfläusen und Larven ist – ohne diese Bestätigung kann das Kind die Einrichtung nicht besuchen.
Betroffene Eltern können sich gerne zu einer individuellen Beratung an das Gesundheitsamt,
Tel. 06221-5221829, wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendgesundheit 11/2011
 Umwelttelefon 522-1800 AIDS-Beratung 522-1820 Amtsärztlicher Dienst 522-1872 Reiseimpfberatung 522-1829
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Bestätigung zur Vorlage in Schule/Kindergarten
über die durchgeführte Behandlung bei Kopflausbefall
Hiermit wird bestätigt, dass ich das Kind
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Nachname, Vorname
mit dem zugelassen Mittel ……………………………..behandelt und mit Nissenkamm und
Name des Präparates
Pflegespülung die Haare ausgekämmt habe.
Eine zweite Behandlung werde ich neun Tage nach der ersten Behandlung nochmals durchführen,
ebenso werden die Haare am 5., 9.,13. und 17.Tag nass ausgekämmt.
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Unterschrift Erziehungsberechtigte/r, Datum

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