Schul- u. Hausordnung

Schul- und Hausordnung der GS Spechbach

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene fast täglich einen großen Teil des Tages miteinander verbringen.

Damit sich in dieser Zeit alle wohl fühlen und in Ruhe lernen können, müssen wir uns an Regeln für unser Zusammensein halten.

Wir alle tragen die Verantwortung für ein friedliches Miteinander gemeinsam.

I           Allgemeine Verhaltensregeln

 

  1. Alle am Schulleben Beteiligten sollen freundlich miteinander umgehen, Rücksicht aufeinander nehmen und sich möglichst gegenseitig unterstützen und helfen.
  2. Wir verhalten uns stets so, dass wir Mitschüler/ innen nicht stören, beleidigen oder ärgern und uns oder andere nicht behindern oder gefährden.
  3. An die Anweisungen der Schulleitung und der Lehrer/ innen haben wir uns zu halten.
  4. Wir halten das Schulgelände und das Schulgebäude sauber.
  5. Wir achten gemeinsam auf sparsamen Umgang mit Strom und Wasser.
  6. Wir kommen pünktlich zur Schule (10 Minuten vor Unterrichtsbeginn).
  7. Gegenstände, die andere verletzen können oder den Unterricht stören, dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden (Waffen jeder Art, Feuerzeuge oder Streichhölzer, Knallkörper, MP3 Player,  oder andere elektronische Geräte).
  8. Mobiltelefone müssen während der Schulzeit aus sein und verbleiben im Ranzen. Eine Haftung der Schule bei Verlust ist ausgeschlossen.
  9. Wenn wir mit dem Fahrrad zur Schule kommen, muss dieses verkehrssicher sein.
  10. Fahrzeuge aller Art (z.B. Roller oder Inliner) dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.
  11. Wertgegenstände sollen nicht mitgebracht werden. Fundgegenstände werden bei der Schulleitung abgegeben. Diebstähle und Sachbeschädigungen sind sofort dem Klassenlehrer/ oder der Schulleitung anzuzeigen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Eigentums der Schule, fremden Eigentums oder Verletzung eines Schulangehörigen ist der/ die Schuldige bzw. sind die Erziehungsberechtigten zu vollem Schadensersatz verpflichtet.
  12. Während der Pausen und während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler/ innen nur mit  der Zustimmung des Klassenlehrers oder der Aufsicht führenden Lehrkraft das Schulgelände verlassen.

II          Verhalten im Schulgebäude

  1. Besonders während der Unterrichtszeit muss in den Fluren Ruhe herrschen. Es darf nicht gerannt oder gelärmt werden.
  2. Die Schultoiletten sind keine Aufenthaltsräume. Wir halten die Toiletten sauber und verstopfen sie nicht. Wir dürfen nicht über die Toilettentrennwände klettern bzw. uns drunter schieben.
  3. Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
  4. Wir klettern nicht auf das Treppenhausgeländer und werfen auch nichts hinunter.

III         Verhalten im Klassenraum

 

  1. Für das ordentliche Aussehen des Klassenraumes sind wir mit verantwortlich. Deshalb behandeln wir Möbel und Materialien sorgsam.
  2. In den Klassenräumen darf nicht getobt werden, da die Verletzungsgefahr zu groß ist.
  3. Nach der Pause beschäftigen wir uns ruhig, bis die Lehrkraft erscheint.
  4. Wir sortieren den Müll in die entsprechend gekennzeichneten Mülltonnen.
  5. Nach dem Unterrichtstag räumen wir unseren Platz auf.
  6. Nach Unterrichtsende begeben wir uns umgehend auf dem Heimweg.
  7. Zusätzliche Abmachungen werden über die Klassenordnung geregelt.

IV        Verhalten auf dem Schulhof

 

  1. Zu Beginn der Pause verlassen wir den Unterrichtsraum und begeben uns ohne Verzögerung auf den Pausenhof. Die Aufsicht führende Lehrkraft entscheidet jeweils, welcher Schulhof benutzt wird.
  2. Bei angesagten Regenpausen bleiben wir im Klassenzimmer und beschäftigen uns mit den dort angebotenen Materialien.
  3. Vier vom Klassenlehrer der 4. Klasse beauftragten Schüler/innen sind für die Absperrung der Straße zwischen den beiden Pausenbereichen zuständig.
  4. Während der Pause bleiben wir auf dem Schulhof, die Toiletten suchen wir vorher oder nachher auf.
  5. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Pausen untersagt.
  6. Der Aufenthalt bei den parkenden Autos ist nicht gestattet.
  7. Da jeder das Recht auf eine erholsame Pause hat, verhalten wir uns auch bei Pausenspielen so, dass keiner gestört oder verletzt werden kann.
  8. Geliehene Spielsachen geben wir nach Gebrauch wieder am Spieleraum ab.
  9. An den Geräten auf dem Spielplatz wechseln wir uns regelmäßig ab und verhalten uns rücksichtsvoll.
  10. Wir werfen und kicken nicht mit harten Gegenständen (z.B. Steine, Äpfel, Kastanien, Turnbeutel) und im Winter werfen wir nicht mit Schneebällen.
  11. Wir bemühen uns, unseren Schulhof stets in einem sauberen und gepflegten Zustand zu erhalten.
  12. Nach der Pause sammeln wir uns auf dem Schulhof, stellen uns auf und gehen langsam und ruhig in unsere Klassenräume.

V         Verhalten in der Turn- und Schwimmhalle

  1. Die Turn- und Schwimmhalle dürfen wir aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung der Lehrkraft betreten.
  2. Vor Beginn der Sportstunde ziehen wir uns in den Umkleideräumen geeignete Sportkleidung an. Straßenschuhe sind in der Sporthalle verboten
  3. Im Sportunterricht ist besondere Rücksicht erforderlich. Deshalb müssen wir die Anweisungen der Lehrkraft ganz besonders beachten, um Gefahren zu verringern und um Unfälle zu vermeiden.
  4. Sportgeräte werden nur unter Aufsicht der Lehrkraft aufgestellt, benutzt und ordnungsgemäß weggeräumt.

Für den Schwimmunterricht gelten zusätzlich die Richtlinien der Schwimmbadordnung

Diese Schul- und Hausordnung gilt für alle Kinder und Erwachsenen unserer Schule.

Besondere Ordnungen (z.B. Alarmplan, Hygieneplan, Krisenplan) ergänzen diese Ordnung. Darüber hinaus gehende gesetzliche Regelungen oder Verordnungen werden durch diese Schul- und Hausordnung nicht berührt.

Wer gegen diese Schul- und Hausordnung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Über die Art der Maßnahmen entscheiden unsere Lehrer.

Diese Schul- und Hausordnung wurde zu Beginn des Schuljahres 2008/09 von der Gesamtlehrer- und Schulkonferenz beschlossen.

Sie trat am 03.11.2008 in Kraft

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Keilhauer, Rektor

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